Fördermöglichkeiten
Die Entschlammung von Teichen ist mit sehr hohen Kosten verbunden. Das Einwerben von Fördermitteln ist für private und kommunale Eigentümer nahezu unverzichtbar, Antragsteller müssen dafür stets die Eigentümer sein. Für die komplexe Antragstellung wird mitunter finanzielle Hilfe bereitgestellt, so z. B. LEADER-Mittel durch das zuständige Regionalmanagement.
Die Fördermittellandschaft des Landes Sachsens, des Bundes und der EU ist gerade im Umbruch, was konkret heißt, dass sehr viele Programme gekürzt und gestoppt wurden. Leider befindet sich die wichtigste Förderrichtlinie des Landes Sachsen „Natürliches Erbe“, ebenfalls im Antragsstopp. Meist erfolgt eine prozentuale Förderung im Rahmen von 50% bis 90%. Nachfolgend werden die wichtigsten Fördermittelgeber der letzten Jahre für eine Teichsanierung kurz vorstellt, es gilt immer wieder zu prüfen, ob Gelder u.U. wieder bereit gestellt wurden.
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
kofinanziert durch europäische Mittel „ELER“ (derzeit Antragstopp)
Förderperiode: 2023-2027
Sanierung, Revitalisierung, naturnahe Umgestaltung bzw. die naturnahe Neugestaltung von Stillgewässern, zu finden unter: Biotopgestaltung und Artenschutz (A1) Offenland und Waldbiotope sowie Teiche
Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023)
Förderung für Teiche (Natur und biologische Vielfalt Sachsen)
Bearbeitung der Anträge erfolgt im Förder- und Fachbildungszentrum (FBZ) Wurzen: FBZ Wurzen
Förderrichtlinie LEADER (FRL LEADER/2023)
Förderperiode: 2023-2027
Die Höhe der Fördersumme ist abhängig von der Art des Antragstellers (privat/kommunal) und ist ausgerichtet an der Wichtung innerhalb der regionalen Entwicklungsziele
Förderung nur im ländlichen Raum
Antragstellung gebunden an Aufrufe für bestimmte Handlungsfelder
Aufrufe und Antragsbegleitung erfolgt durch regional gebundenes Management: „Delitzscher Land e. V." und „Dübener Heide“.
Förderrichtlinie des Naturschutzfond der sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (FRL LANU)
keine zeitliche Beschränkung, sachsenweit einheitlich
Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung von Lebensräumen
Sicherung der Landschaft sowie deren Vielfalt und Erholungswert
Besonders berücksichtigt werden gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten
Fördersumme ist abhängig vom Fördergegenstand und Zuwendungsempfänger
Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KfW-Förderung/ 444)
Zuschuss in Höhe von 50 % bis 80 % der Kosten
Sach- sowie Personalkosten für kommunale Antragsteller
Fördermodul C: „Schaffung von Naturoasen“
Fördermodul C5: „innerörtliche Kleingewässer renaturieren“
für Grünflächen, Artenvielfalt, Baumpflanzung
für die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen durch Entsiegelung
Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich
Naturstiftung David
Kleine Summen von 500€ bis 15.000€
Förderung von Projektanträgen
Ist mit anderen Förderungen kombinierbar (Finanzierung Eigenanteil)
