Maßnahmen
Ziel einer naturnahen Teichumgestaltung sollte ein weitestgehend ökologisch hergestelltes Kleingewässer sein. Dies bedeutet das möglichst differenzierte Lebensräume für möglichst viele Arten eingerichtet werden.
Im Folgenden wird einzeln auf die Sanierung und auf die regelmäßige Pflege eingegangen, auch wenn sich diese nicht immer klar trennen lassen. Eine Sanierung sollte immer Teil eines Gesamtkonzepts sein, welches die regelmäßige Pflege beinhaltet, diese vermindert die Häufigkeit kostenintensiver Entschlammungsmaßnahmen.
Sanierung
Entschlammung mit Baggern
Im Vorhinein muss ermittelt werden:
Ist der Teich ablassbar?
Welches Schlammvolumen befindet sich im Teich?
Wie und wo kann eine Zuwegung und eine Baustelleneinrichtung erfolgen?
Befinden sich Schadstoffe im Teich?
Welche Genehmigungen sind im Vorfeld einzuholen?
Welche Kosten entstehen durch die Maßnahme?
Der Teichschlamm muss in einem Labor beprobt werden, um über dessen Entsorgung entscheiden zu können. Leider verschlingt die fachgerechte Entsorgung die meisten Kosten bei einer Entschlammungsmaßnahme. Enthält das Sediment Schadstoffbelastungen wie z. B. Schwermetalle oder Pestizide über vorgegebene Grenzwerte hinaus, gilt dieser als Abfall mit Entsorgungspflicht. Sollten keine Schadstoffbelastungen im Teichschlamm vorliegen, ist das Teichsediment mit nährstoffreichem Humus gleichzusetzen und kann beispielweise auf einem Feld ausgebracht werden. Je weniger Wasser der Schlamm enthält, desto einfacher und günstiger ist der Transport, deshalb sollte er eine Weile vor Ort gelagert werden.
Eine Umlagerung des Teichsedimentes innerhalb des Gewässers bzw. seiner Böschung kann eine kostensparende Variante sein, jedoch verbleiben die Nährstoffe dann weiterhin im Teich. Bei einem reduziertem Wasserangebot kann eine solche Maßnahme gleichzeitig der Reduzierung der Teichoberfläche dienen. Der Teich kann überdies wieder eine sinnvolle Zonierung (siehe Grundlagen) erhalten.
Ist der Teich ablassbar, kann der Schlamm mit einem Bagger oder Radlader entfernt werden. Hierbei ist zu beachten die Teichabdichtung nicht zu beschädigen bzw. im Anschluss wieder herzustellen. Ist es nicht möglichen einen Teich trocken zu legen, gibt es das kostenintensivere Verfahren des Schlammabsaugens.
Schlammreduzierung mit Mikroorganismen
Es gibt Präparate, die mit Mikroorganismen und mineralischen Zusätzen die Schlammauflage in Teichen reduzieren können. Dabei erhöhen mineralische Zusätze den Sauerstoffgehalt am Gewässergrund. Mit Hilfe der zugesetzten Mikroorganismen werden organische Ablagerungen abgebaut, auch überschüssige Nährstoffe können dabei gebunden werden.
Für mittlere Schlammstärken und vor allem wenn der Schlamm überwiegend organisch ist, können solche Produkte eine praktikable und schonende Methode sein, um das Schlammvolumen zu reduzieren und Algenprobleme abzumildern. Dieses Verfahren ist jedoch noch nicht vollständig in Langzeitstudien erprobt.
Neben der Entschlammung sollte auch die Ursache für den Nährstoffeintrag (z. B. Laubeintrag, Landwirtschaft, Zuflüsse) reduziert werden, sonst ist der Teich schnell wieder verschlammt.
Pflege
Die Grundlage für die Festsetzung von Pflegemaßnahmen ist eine regelmäßige Kontrolle des Teiches, mit Sichtprüfung des Wasserstandes, der Vegetation sowie der technischen Anlagen. Zu- und Abflüsse müssen dauerhaft freigehalten werden, bei Bedarf muss Totholz, Laubablagerungen, Röhricht mitunter auch ganze Gehölze entfernt werden. Holzbretter an Staueinrichtungen müssen regelmäßig kontrolliert und ggf. ausgetauscht werden.
Ein Teichdamm ist dauerhaft von Gehölzen freizuhalten, da Wurzeln dessen Stabilität gefährden. Entstehende Hohlräume können grabende Tiere begünstigen und damit weitere Schäden hervorrufen.
Sömmerung und Winterung
Das Trockenlegen von ablassbaren Teichen über einen Winter und unter Umständen auch den darauffolgenden Sommer, dient in der Fischereiwirtschaft der Bekämpfung von Parasiten. Wenn der Teichschlamm der Luft und damit Sauerstoff ausgesetzt ist, wird der Faulschlamm zu Humus umgesetzt, wodurch der Teichschlamm sozusagen ohne Baggerarbeiten „verschwindet“. Allerdings kann dieses Trockenlegen schwerwiegende Folgen auf das Artenspektrum haben, insbesondere auf Amphibien, die sich zum Überwintern normalerweise in den Teichboden eingraben.
Entkrautung, Schilfmahd und Pflege der Ufergehölze
Schilf, Algen und sonstige wuchernde Wasserpflanzen (z. B. Wasserpest) sollten den Teich maximal bis zur Hälfte ausfüllen. Mit der Entkrautung wird aktiv organische Masse entnommen, das heißt diese Pflanzen werden nicht den Fäulnisprozessen am Teichboden zugeführt. Das heißt aber auch, sie dürfen nicht am Ufer verbleiben, sondern müssen abtransportiert werden. Röhricht ist ein geschützter Lebensraum, eine Mahd darf somit nur außerhalb der Vogelbrutzeiten in den Monaten Oktober bis Februar erfolgen. Dabei muss mindestens 1/3 des Röhrichtbestands stehen bleiben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Eingriffe die ökologische Funktion, d.h. den Lebensraum für Fische, Amphibien, Insekten und Vögel, nicht zerstören.
Für kleine Teiche bis 100 m², kann eine Entkrautung manuell mit Rechen und Sensen erfolgen. Für größere Teiche sollte Spezialtechnik zum Einsatz kommen. Hierfür gibt es Mäh- oder Krautboote mit Förderband, sowie Amphibienfahrzeuge (z. B. Truxor), die an Land und zu Wasser fahren können. An diese können verschiedene Schneidwerkzeuge und Rechen etc. angebracht werden. Im Uferbereich ist es auch möglich, vom Ufer aus mit einem Ausleger mit Mähbalken zu mähen. Damit die hohlen Halme der Sumpf- und Wasserpflanzen nicht mit Wasser volllaufen und die winterharten Pflanzen in ihrem Inneren schädigen, werden sie erst im Frühjahr gekürzt. Außerdem halten die Pflanzen mit diesen hohlen Stängeln den Gasaustausch zwischen dem Teichwasser und der Luft aufrecht, auch durch eine geschlossene Eisdecke hindurch.
Mit einem Siebgreifer ist es auch möglich Rhizome von Röhrichtpflanzen zu entfernen, hierbei muss darauf geachtet werden die Teichabdichtung nicht zu beschädigen.
Durch regelmäßige Gehölzpflege im Uferbereich wird, der Laubeintrag reduziert. Eine teilweise Beschattung des Teiches ist günstig, doch bringt Laub zusätzliches organisches Material in den Teich. Besonnte Bereiche werden zudem als Lebensraum einiger Amphibienarten benötigt. Für Gehölzschnitt gilt ebenfalls eine gesetzliche Sperrzeit innerhalb der Vogelbrutzeit (s. Sperrzeiten).
Neophyten (eingewanderte invasive Arten) wie der Sachalinknöterich oder das Drüsige Springkraut sind nach Möglichkeit zu entfernen.
Belüftung
Der Gasaustausch an der Wasseroberfläche spielt eine wichtige Rolle für den Sauerstoffgehalt. Bewegtes Wasser, beispielsweise durch Wind, Springbrunnen oder Bachläufe, verstärkt den Gasaustausch und sorgt dafür, dass mehr Sauerstoff in den Teich gelangt. Der Sauerstoffgehalt im Wasser verstärkt sich ebenfalls durch die Photosynthese der Wasserpflanzen, welche während des Tages Kohlendioxid aufnehmen und dabei Sauerstoff an das Wasser abgeben.
Auch das langfristige Auslegen eines Sauerstoffs abgebenden Schlauchsystems (z. B. Drausy) ist eine Möglichkeit der Teichbelüftung. Diese Methode dient bereits der längerfristigen Behandlung auftretender Probleme im Teich und hat zum Ziel das ökologische Gleichgewicht wieder herzustellen.
Sperrzeiten und Genehmigungen
Das Durchführen von Maßnahmen muss zum Schutz der vorkommenden Fauna und auf ihre Reproduktions- sowie Ruhezeiten abgestimmt sein. Die nachfolgende Tabelle soll einen Überblick geben und aufzeigen, dass eine enge Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zwingend notwendig ist. Da die Umsetzbarkeit von Maßnahmen hergestellt werden sollte, wird im Normalfall versucht Bedürfnisse abzuwägen und eine Genehmigung unter bestimmten Auflagen erteilt.
Für die Planung einer Maßnahme ist es unabdingbar Genehmigungen verschiedener Behörden einzuholen. Der Kontakt sollte frühzeitig hergestellt werden, auch um zu erfahren welche Behörden mit einbezogen werden müssen. Oftmals müssen sich Behörden erst einmal untereinander abstimmen, um ihre Belange abzuwägen, was zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch für die Kostenkalkulation ist eine langfristige Planung unter Einbeziehung der zuständigen Behörden sinnvoll. In Tabelle 2 werden Akteure aufgelistet, die auf alle Fälle kontaktiert werden sollten.
| Akteure | Belange |
|---|---|
| Untere Wasser-behörde (UWB) | Die untere Wasserbehörde ist frühzeitig in die Maßnahmenplanung mit einzubeziehen, da Eingriffe entweder angezeigt oder auch genehmigt werden müssen. Technische Gewässeranlagen (Teichmönch, Entnahmebauwerke Zulauf/ Ablauf) benötigen grundsätzlich eine wasserrechtliche Genehmigung (§ 26 Sächsisches Wassergesetz). Für die Entnahme von Wasser (Zuleitung aus einem Bach/ Fluss in einen Teich im Haupt- oder Nebenschluss) sowie für die Wiedereinleitung von Wasser (aus einem Teich in einen Bach/ Fluss), ist eine wasserrechtliche Erlaubnis (§§ 8, 9, 10 Wasserhaushaltsgesetz) erforderlich. |
| Untere Naturschutz- behörde (UNB) | Es besteht die Pflicht, Maßnahmen der Gewässersanierung bei der UNB anzuzeigen. Ein frühzeitiger Beginn der Abstimmung ist sinnvoll. Sollten Genehmigungsverfahren notwendig sein, müssen geschützte Arten, Lebensraum- und Biotoptypen beachtet werden. Die zeitliche Umsetzung der Baumaßnahme ist an die Sperrzeiten geschützter Arten anzupassen und mit der UNB abzustimmen, falls diese nicht eingehalten werden können.
|
| Untere Abfall und Bodenschutzbehörde (UABB) | Die UABB ist vor allem bei einer Teichentschlammung miteinzubeziehen. Der Schlamm muss (vor und nach der Entnahme) beprobt und ordnungsgemäß entsorgt werden (Verwertung oder Entsorgung auf der Deponie). 1) Verwertung: innerhalb oder außerhalb des Gewässerrandstreifens 2) Entsorgung (bei Überschreiten der festgelegten Grenzwerte): Sedimentbeprobung nach Deponieverordnung und Entsorgung in einer dafür zugelassenen Anlage. Je nach Ergebnis der Sedimentbeprobung, entscheidet die UABB über das weitere Vorgehen mit dem Teichschlamm. Da die Kosten für eine fachgerechte Entsorgung sehr hoch sind, sollte die UABB frühzeitig kontaktiert werden, damit sie in der finanziellen Planung der Maßnahme ausreichen Berücksichtigung findet. |
| Bau- und Straßenamt | Liegt ein Gewässer nahe einer Straße bzw. muss der Verkehr während der Umsetzung einer Maßnahme gesichert werden, ist das Bau- und Straßenamt zu verständigen. Gegebenenfalls bedarf es einer zeitigen Absprache, um einen reibungslosen Ablauf der Umsetzung der Baumaßnahmen zu gewährleisten. Außerdem ist das Bauamt mit einzubeziehen, um abzuklären, ob denkmalschutz-rechtliche Aspekte des Teiches bzw. angrenzender Anlagen beachtet werden müssen. |
| Fischerei-behörde | Bei Bau- oder Unterhaltungsmaßnahmen an Fischteichen besteht spätestens 21 Tage vor Beginn gegenüber der Fischereibehörde sowie den Fischereiausübungsberechtigten die Verpflichtung zur Anzeige der Maßnahmen, gemäß § 14 Abs. 1 Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO).
|
| Anrainer, Nachbarn, Pächter | Eine erfolgreiche Maßnahmenumsetzung gelingt am ehesten, wenn alle Beteiligten Akteure einbezogen werden. Dazu gehören auch Anrainer, Nachbarn und Pächter. Auch wenn sie keine Erlaubnis erteilen müssen, kann es hilfreich sein, über die geplante Maßnahme zu informieren. |



