Gebänderte Prachtlibelle © G.Pistora
Eisvogel © G.Pistora
 

Gesucht wird: Zweipunkt-Marienkäfer

Mitmachaktion Zweipunkt-Marienkäfer in Sachsen ausgerufen vom Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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Die Art ist extrem stark zurückgegangen und wurde auf der Roten Liste Sachsen Kategorie 2, stark gefährdet, zugeordnet. Grund für den Rückgang der Art kann die Ausbreitung des invasiven und konkurrierenden Asiatischen Marienkäfers (Harmonia axyridis) sein. Aber auch der Zweipunkt ist Teil des „Insektensterbens“, für das eine Fülle von Ursachen in Betracht gezogen wird. Der Zweipunkt-Marienkäfer begegnet uns in zwei Farbformen.

 

Die rote Farbform

  • ist die namensgebenden Form

  • die Flügeldecken sind rot

  • tragen je einen runden schwarzen Punkt in der Mitte auf den Flügeldecken

  • der Halsschild ist weiß mit schwarzen Flecken, die meist ein verflossen wirkendes M bilden

die schwarze Farbform

  • schwarze Flügeldecken

  • je zwei oder drei Punkte

  • die vorderen Makeln schließen fast

  • immer den Seitenrand der Flügeldecken ein

  • Halsschild schwarz mit schmalem weißen Seiten- und Vorderrand

Die Körperlänge beträgt bei beiden Farbformen 3,5 bis 5,5 mm. Die Weibchen sind meist etwas größer als die Männchen.

 

Der Zweipunkt bevorzugt die Strauch- und Baumschicht von Laubbäumen vor allem im Randbereich von Wäldern, aber auch einzeln stehende Gebüsche und Bäume. Er ist vor allem zu finden auf:

  • Birken oder Linden, aber auch auf Eichen

  • Obstbäumen und anderen Rosengewächsen

  • Kiefernjungwüchsen

  • Holunderbüschen

  • Blüten von Sonnenblumen, Kletten, Brennnesseln, Disteln und Gartenpflanzen mit Blattläusen

  • Äckern mit Getreide oder Kartoffeln

  • Pflanzen der Ufervegetation an Stillgewässern

  • losen Rindenpartien an Baumstämmen, hinter Fensterläden oder auf Dachböden im Winter

In einem Garten mit vielen verschiedenen Strukturen und Pflanzen fühlen sich nicht nur die Zweipunkt-Marienkäfer wohl.

Weitere Information unter: www.natur.sachen.de

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Veröffentlichung

Do, 20. April 2023

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