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Arbeitsstand des Folgeprojekts

Bobritzsch

Das Gewässermanagement des LPV NWS hat sich seit 2019 als zentraler Ansprechpartner hinsichtlich der Pflege und Entwicklung von Fließgewässern II. Ordnung etabliert. Es gilt, dass gewonnene Vertrauensverhältnis sowie die Vermittlerfunktion zwischen Kommunen, Behörden, Flächeneigentümern und -nutzern beizubehalten und auszubauen. 
Nach Beginn des Folgeprojekts wurden zunächst Einzeltermine mit den zwölf beteiligten Gemeinden vereinbart, um die neuen Projektschwerpunkte vorzustellen sowie den aktuellen Stand laufender Planungen, Probleme und Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen. Ziel des Gewässermanagements ist es, ein Überblick bezüglich der verschiedenen Belange und Wünsche zu erhalten und diese in den drei Arbeitsschwerpunkten zu integrieren.
 

Erarbeitung eines Schulungskonzepts/ Planung und Durchführung von Praxisseminaren zur Gewässerrenaturierung durch nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen


Um den Zielen der EU WRRL langfristig näher zu kommen, benötigen zunächst die Praktikerinnen und Praktiker zur selbstständigen Umstellung der Gewässerunterhaltung Unterstützung. Um dies ermöglichen zu können, erarbeitete das Gewässermanagement des LPV NWS ein Schulungskonzept, welches die Herangehensweise zur Erfüllung der Aufgabe beschreibt. Aufgrund der positiven Resonanz aus dem Gewässermanagement bis 2021, sollen Praxisseminare in Verbindung mit Auftaktgesprächen als Hauptmaßnahme angeboten werden.

Mithilfe der Auftaktgespräche konnten die Gewässermanagerinnen zunächst ein Überblick gewinnen, welche Gemeinden an einem Praxisseminare Interesse haben um danach in die konkrete Planung übergehen zu können. Im Laufe der Projektlaufzeit konnten bereits zwei Praxisseminare durchgeführt werden, drei weitere sind aktuell in Planung.

Am 24. Oktober 2023 fand ein erstes Seminar am Schadebach in Eilenburg mit 12 Teilnehmenden statt, darunter Mitarbeitende aus Stadtverwaltungen und Bauhöfen von Doberschütz, Schönwölkau, Eilenburg (ohne Bauhof, dafür von der Stadtwirtschaft Eilenburg GmbH) sowie eines privatwirtschaftlichen Dienstleisters. Gemeinsam wurde eine Initialpflanzung von Weidenstecklingen zur Beschattung durchgeführt.

Ein zweites Seminar folgte am 13. März 2024 in Bad Düben mit 9 Teilnehmenden, darunter Mitarbeitende der Stadtverwaltung Bad Düben, der Landestalsperrenverwaltung Sachsen und eines benachbarten Landschaftspflegeverbandes. Am Authausener Bach wurde neben der Steckholzpflanzung auch eine leichte Laufeinengung mit Totholz getätigt.

Zwei weitere Seminare sind für November 2024 am Sprottaer Graben in Doberschütz und an der Rietzschke in Eilenburg geplant. An beiden Standorten sollen Steckholzpflanzungen vorgenommen werden, die Totholzeinbringung steht als weitere Maßnahme in Eilenburg zur Option. Ein weiteres Seminar am Krippehnaer Graben in Zschepplin ist für März 2025 vorgesehen.

Die Idee eines Seminares zur Schilfentfernung an Biesener oder Podelwitzer Teiches in der Gemeinde Rackwitz durchzuführen musste leider aufgegeben werden, da eine Schilfentfernung nur mit schweren Geräten effektiv durchgeführt werden kann.


 

Gewässerkoordinatorin Luisa Haas beim einbringen einer Lebendbuhne
Kartierbogen

Kartierung stehender Kleingewässer sowie Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen

 

Kartierung stehender Kleingewässer

 

Die Kartierung der Kleingewässer dient als Planungsgrundlage für die Gemeinden. Die erfassten Daten werden zusätzlich an das LfULG übermittelt, um sie in das sächsische Gewässernetz einzupflegen. Erfasst wurden zunächst alle innerörtlichen Gewässer sowie im Umkreis von einem Kilometer um einen zentralen Teich der Gemeinde. Ausgenommen waren Anglergewässern. Insgesamt handelt es sich um 324 Gewässer.
Der Kartierbogen wurde in Abstimmung mit einem Mitarbeiter des LfULG (Referat 62: Artenschutz, Auen und Moore) entwickelt, um sachsenweit vergleichbare Daten zu erfassen.

Er dokumentiert u.a. den allgemeinen Zustand (wie Zugänglichkeit, Wasserführung, Vegetation), den Fisch- und Amphibienbesatz, potenzielle Gefährdungen (z.B. Wassermangel) sowie Maßnahmenvorschläge (z.B. Entschlammung oder Gehölzentnahme). Zur besseren Orientierung wurden auch Priorisierungen und Vorschläge für Entwicklungsziele (z.B. Prozessschutz oder Amphibienschutz) aufgenommen.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Kartierung wurden für die Mitarbeiter detaillierte Erläuterungen zum Kartier- und Bewertungsbogen erstellt. 
Die Erhebung der Daten wurde Mitte 2024 abgeschlossen und soll nun mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden, um mögliche Entwicklungsmaßnahmen frühzeitig zu planen. Eine Übersicht der erfassten Gewässer ist vorhanden, sowie die Daten in verständlichen Datenblättern für Eigentümer und Gemeinden aufbereitet werden sollen.

 

Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen


Durch Netzwerkarbeit kam das Gewässermanagement in Kontakt mit dem Forschungsprojekt „Schlamm-Tec“, in welchem Teichsanierungen mittels Mikroorganismen als kostengünstige Alternative zur klassischen Entschlammung untersucht wird. Um geeignete Teiche für dieses Forschungsprojekt zu finden, wurden die Daten aus der bereits erfolgten Kleingewässerkartierung genutzt. So konnten der Mertgensteich bei Reibitz (Gemeinde Löbnitz) und der Obermühlenteich in Bad Düben für das Projekt vermittelt werden. Diese beiden Teiche wurden aus mehreren durch das Gewässermanagement vorgeschlagenen Gewässern ausgewählt und erhielten im Rahmen des Projekts eine kostenfreie Behandlung. Die erforderlichen Genehmigungen wurden ebenfalls vom Gewässermanagement eingeholt. Der dazugehörige Endbericht mit Fazit soll den Gemeinden, der unteren Wasserbehörde sowie dem Gewässermanagement weitergeleitet werden.

Die Planung und Umsetzung von Teichsanierungsmaßnahmen erfordert oft viel Zeit, daher beschränkte sich das Gewässermanagement zunächst auf Beratungen und die Initiierung von Maßnahmen. Diese Beratungen wurden sowohl von einem privaten Teichbesitzer als auch von Mitarbeitenden eines Bauhofs in Anspruch genommen.
 

Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern II. Ordnung

 

Die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung, insbesondere genehmigungspflichtiger Projekte, ist mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und erfordert viel Zeit. Planung, Durchführung und Finanzierung liegen dabei in der Verantwortung der Kommunen, während das Gewässermanagement eine beratende und vermittelnde Rolle übernimmt. Zu diesem Zweck wurde der „Facharbeitskreis Gewässer“ ins Leben gerufen, der vom Gewässermanagement organisiert und moderiert wird. Dieser Kreis dient der Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden – der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde – und unterstützt so den Fortschritt der Planungen.

Eine schnell umsetzbare, genehmigungsfreie Maßnahme war die Pflanzung von Weidenstecklingen am Strickgraben bei Werlitzsch im Februar 2023. Besonders hervorzuheben ist außerdem die Erstellung eines umfassenden Gewässerunterhaltungsplans für die Stadt Eilenburg. Dabei wurde parallel eine Software getestet, die die Planung und Umsetzung der Gewässerunterhaltung unterstützt, um den Prozess effizienter zu gestalten.