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Arbeitsstand des Folgeprojekts

Bobritzsch

Das Gewässermanagement des LPV NWS hat sich seit 2019 als zentraler Ansprechpartner hinsichtlich der Pflege und Entwicklung von Fließgewässern II. Ordnung etabliert. Es gilt, dass gewonnene Vertrauensverhältnis sowie die Vermittlerfunktion zwischen Kommunen, Behörden, Flächeneigentümern und -nutzern beizubehalten und auszubauen. 
Nach Beginn des Folgeprojekts wurden zunächst Einzeltermine mit den zwölf beteiligten Gemeinden vereinbart, um die neuen Projektschwerpunkte vorzustellen sowie den aktuellen Stand laufender Planungen, Probleme und Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen. Ziel des Gewässermanagements ist es, ein Überblick bezüglich der verschiedenen Belange und Wünsche zu erhalten und diese in den drei Arbeitsschwerpunkten zu integrieren.

 

Erarbeitung eines Schulungskonzepts/ Planung und Durchführung von Praxisseminaren zur Gewässerrenaturierung durch nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen


Um den Zielen der EU WRRL langfristig näher zu kommen, benötigen zunächst die Praktikerinnen und Praktiker zur selbstständigen Umstellung der Gewässerunterhaltung Unterstützung. Um dies ermöglichen zu können, erarbeitete das Gewässermanagement des LPV NWS ein Schulungskonzept, welches die Herangehensweise zur Erfüllung der Aufgabe beschreibt. Aufgrund der positiven Resonanz aus dem Gewässermanagement bis 2021, sollen Praxisseminare in Verbindung mit Auftaktgesprächen als Hauptmaßnahme angeboten werden.
Mithilfe der Auftaktgespräche konnte zunächst ein Überblick gewonnen werden, welche Gemeinden an einem Praxisseminare Interesse haben. Nach aktuellem Stand wünschen sich sechs der zwölf Gemeinden ein Seminar. Bei Vieren davon startet aktuell die konkrete Planungsphase. Hierbei handelt es sich um die Gemeinden Doberschütz, Eilenburg, Rackwitz und Wiedemar. 
Im Zuge eines ergänzenden Vororttermins konnte für die Gemeinde Doberschütz bereits ein Gewässerabschnitt sowie ein Zeitraum für das geplante Praxisseminar am Sprottagraben festgelegt werden. Zu weiteren Planung wird nun ein Übersichtsplan erstellt. Am Eilenburger Schadebach wurden bereits Praxisseminare durchgeführt. Die Arbeit der Vorgängerinnen soll nun fortgesetzt werden. Weitere Planung sind in Arbeit. In Rackwitz wäre ein Praxisseminar sowohl am Biesener als auch Podelwitzer Teich möglich. Die Gemeinde hat bei beiden Teichen mit zu schnell nachwachsendem Schilf zu kämpfen und befürchtet eine Verlandung, insofern das Schilf nicht jährlich entfernt wird. Mittels eines ersten Vororttermins wurden mögliche Alternativen besprochen. In Wiedemar wurden am Strickgraben bereits eine Vielzahl an Praxisseminaren durchgeführt. An diesen soll nun angeknüpft werden. 

 

Gewässerkoordinatorin Luisa Haas beim einbringen einer Lebendbuhne
Kartierbogen

Kartierung stehender Kleingewässer sowie Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen


Die Kartierung der stehenden Kleingewässer soll den Gemeinden als Plangrundlage dienen. Kartiert werden sollen alle innerörtlichen Gewässer mit einem zusätzlichen Radius von einem Kilometer um einen zentral gelegenen Teich der Gemeinde. Einzig ausgenommen sind Altarme und Anglergewässer. Somit handelt es sich um 324 Kleingewässer, welche durch das Gewässermanagement aufgenommen werden.

Um eine allumfängliche Zustandsaufnahme gewährleisten zu können, wurden die Kartierbögen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Mitarbeiter des LfULG (Referats 62: Artenschutz, Auen und Moore) erarbeitet. In der Zustandsaufnahme wurden folgende Oberpunkte mit aufgenommen:

  • Allgemeine Zustandsaufnahme im Sinne des Ortsstatus, der Zugänglichkeit, Wasserführung, Wasserqualität, Beschattung, Vegetation etc.
  • Fisch- und Amphibienbesatz sowie dem Amphibienpotenzial
  • Aktuellen Gefährdungen wie beispielsweise Wassermangel oder sichtlichen Stoffeinträge
  • Maßnahmenvorschlägen wie beispielsweise einer Entschlammung, Gehölzentnahme am Gewässerrand etc.
  • Vorschlag bezüglich eines Entwicklungsziels zur ersten Orientierung (Prozessschutz, Erholung, Amphibienschutz-Maßnahmen)

Die ausgefüllten Kartierbögen werden, bevor diese an die Gemeinden weitergegeben werden, mit der Unteren Wasserbehörde besprochen. Hiermit sollen mögliche Planungen von Entwicklungsmaßnahmen früh und transparent abgeklärt werden.

Seit Mai 2022 läuft die Kartierung im vollen Gange. Bereits vollständig kartiert wurden die Gemeinden Wiedemar, Rackwitz, Krostitz, Bad Düben, Zschepplin, Eilenburg, Taucha und Jesewitz (Stand August 2023).

Planung und Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern II. Ordnung

 

Da die Umsetzung von Entwicklungsmaßnahmen, im Besonderem von genehmigungspflichtigen Maßnahmen, einen hohen bürokratischen Aufwand bedeuten und viel Zeit in Anspruch nehmen, wurden einige Maßnahmenplanungen aus der letzten Förderperiode noch nicht umgesetzt. Hier gilt es, die Gemeinden in der Umsetzung zu unterstützen und zu beraten. 
Mittels der Auftaktgespräche konnten die aktuellen Hindernisse bezüglich der Umsetzung erläutert und besprochen werden, für welche nun einzelfallspezifische Lösungen gesucht werden.