Projektrückblick Gewässermanagement
Im Förderzeitraum von Januar 2019 bis Dezember 2021 (Förderung aus ELER nach RL LEADER/2014) wurden durch die 2 Gewässerkoordinatoren des LPV Nordwestsachsen e.V. die Kommunen im Projektgebiet bei der Koordinierung, Planung, Ausgestaltung und Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen an Fließgewässern II. Ordnung unterstützt. Den Arbeitsschwerpunkt bildeten dabei vorrangig Fließgewässer aus dem Gewässerunterhaltungsrahmenplan Nordsachsen von 2018 (GURP 2018). Neben den Gewässern aus dem GURP wurden im Rahmen des Projektmanagements auch weitere Fließgewässer betrachtet und die erforderlichen Planungen zur Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen erstellt. Insgesamt wurden durch die Gewässerkoordinatoren Vorhaben an 18 Fließgewässern in 12 Kommunen in den LEADER-Gebieten Delitzscher Land und Dübener Heide bearbeitet.
Innerhalb des Projektes hat sich das Gewässermanagement als zentraler Ansprechpartner bezüglich der Pflege und Entwicklung von Fließgewässern II. Ordnung etabliert und zahlreiche Vorhaben zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL, 2000/60/EG) und zum präventiven Hochwasserschutz begleitet
Gemeinsam mit den betroffenen Akteuren, wie Kommunen- und Behördenvertretern sowie Flächeneigentümern und –nutzern, entwickelten und planten die Gewässerkoordinatoren Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes an ausgewählten Fließgewässern II. Ordnung im Projektgebiet. Neben der Erstellung der ersten Planungsunterlagen (Umweltverträglichkeits-Vorprüfung, Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 26 Sächsischen Wassergesetz, Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz) unterstützte das Gewässermanagement die Kommunen bei der Umsetzung von praktischen Maßnahmen im Rahmen der Gewässerunterhaltung durch Schulungen für die Mitarbeiter der kommunalen Bauhöfe. Darüber hinaus bildete die Beratung und Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit der Gewässerkoordinatoren.
Zu Beginn des Projektes standen die Vorortbegehungen der Fließgewässer im Projektgebiet, sowie die Kontaktaufnahme und Abstimmungsgespräche mit Kommunen- und Behördenvertretern im Vordergrund. Auf Grundlage dieser Abstimmungen wurden erste Planungsunterlagen erstellt.
Im Rahmen des Projektmanagements wurden zu den bearbeiteten Vorhaben 4 wasserrechtliche Genehmigungen erteilt. Weitere Planungen liegen noch zu Bearbeitung bei den zuständigen Behörden. Im Oktober 2021 erfolgte die erste Umsetzung eines durch die Gewässerkoordinatoren initiierten und begleiteten Projektes zum naturnahen Gewässerausbau (Vorhaben „Gewässerentwicklung Authausener Bach (Stadt Bad Düben) – Rückbau eines Wehres bei km 1+300“). Im Auftrag der Stadt Bad Düben wurde durch die Gewässerkoordinatoren ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 26 SächsWG für den Rückbau des Querbauwerkes und des massiven Uferverbaus erstellt. Zur Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit wurde bei km 1+300 ein sanierungsbedürftiges und nicht mehr genutztes Schützenwehr zurückgebaut. Des Weiteren wurde auf einer Länge von ca. 25 m beidseitig massiver Uferverbau entfernt. Dadurch wurde eine Verbesserung der Gewässerstruktur erzielt und Land- und Wasserlebensraum werden zukünftig wieder miteinander verzahnt. Insgesamt wird durch die Maßnahmen der natürliche Lebensraum für Kleinstlebewesen, Fische und andere am oder im Gewässer lebende Organismen ökologisch aufgewertet und ein Beitrag zur Erfüllung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geleistet (EG-WRRL).
Vor Rückbau:
Rückbau des Wehres:
Nach Rückbau:
Zwei weitere Vorhaben sollen in der Vegetationsruhe im Winter 2022 umgesetzt werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Des Weiteren erfolgte im Rahmen der Koordinierungstätigkeit des Projektmanagements auch die Anleitung von praktischen Gewässerentwicklungsmaßnahmen in sogenannten Praxisseminaren (z.B. mit Bauhöfen oder interessierten Privatpersonen). Insgesamt wurden im Zeitraum von 2019 bis 2021 insgesamt 8 Praxisseminare (u.a. in Wiedemar, Eilenburg und Krostitz) an verschiedenen Gewässern im Projektgebiet durchgeführt. Dabei erfolgte die Anleitung vielfältiger Maßnahmen zur Gewässerentwicklung im Rahmen der Gewässerunterhaltung. So wurden am Strickgraben in der Gemeinde Wiedemar sowohl kleinräumige Ufermodellierungen mittels Mini-Baggers, Initialpflanzungen mit Weidensteckhölzern und Lebendbuhnen aus Weidensetzstangen als auch der Einbau von Totholz und Faschinen als Strömungslenker vermittelt. Weitere Infos finden Sie hier.
Zusätzlich haben die Gewässerkoordinatoren im Rahmen der Gewässerunterhaltung die Umsetzung von Initialpflanzungen am Schwarzen Graben in der Gemeinde Doberschütz in Form von dem Einbau von Lebendbuhnen durch eine GALA-Baufirma begleitet. Ziel der Maßnahme war die Bepflanzung eines ca. 400 m langen weitgehend gehölzfreien Gewässerabschnittes. Aufgrund des fehlenden Gehölzsaumes neigt das Fließgewässer im betroffenen Abschnitt zu einem starken Krautwuchs, der durch die Gemeinde Doberschütz regelmäßig im Rahmen der Gewässerunterhaltung beseitigt werden muss.
Vor Einbau:
Nach Einbau:
Durch den Einbau von Lebendbuhnen, soll sich künftig eine gewässertypische Ufervegetation aus Weiden ausbilden, die zu einer Beschattung des Gewässers führt. Dadurch wird der Krautwuchs eingedämmt und der Pflegeaufwand mittelfristig minimiert werden. Auf dem ca. 400 m langen Gewässerabschnitt wurden wechselseitig auf beiden Böschungsseiten Lebendbuhnen in einem Abstand von ca. 6 bis 7 m ins Gewässerbett eingebaut. Jede Lebendbuhne besteht aus 6 bis 7 angespitzten Weiden-Setzstangen, die im Rahmen eines über Richtlinie NE/2014 (Fördergegenstand F „Anlage und Sanierung von Gehölzen“) geförderten Kopfweidenschnittes gewonnen wurden. Insgesamt wurden 54 Lebendbuhnen wechselseitig und inklinant, stromaufwärts zeigend, eingebaut. Dabei wurde auch beachtet, dass mindestens 20 m vor und nach Durchlässen freigehalten werden, um einen schadlosen Ablauf zu gewährleisten.
Darüber hinaus unterstützte das Gewässermanagement die Stadt Eilenburg bei der Antragstellung für eine Förderung über die Richtlinie „Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen“, kurz: KoMoNa. Beantragt wurde eine Förderung für das Vorhaben „Resilienzorientierte Umgestaltung des Wedelwitzer Grabens (Knatter) in Eilenburg (Kurztitel: ResiloWe)“. Das Vorhaben zielt auf die Renaturierung und nachhaltige Entwicklung des Wedelwitzer Grabens (Knatter) ab und soll als Leuchtturmprojekt wirken, welches anderen vom Strukturwandel betroffenen Braunkohleregionen und weiteren Kommunen im Mitteldeutschen Revier Möglichkeiten der nachhaltigen Gestaltung und ökologischen Aufwertung von Fließgewässern im innerörtlichen Bereich aufzeigt. Der Wedelwitzer Graben fließt derzeit im Eilenburger Ortsteil Wedelwitz in einem Ausbauprofil mit massivem Uferverbau aus Beton, wodurch die Gewässerökologie stark beeinträchtigt wird. Im Zuge des Vorhabens soll der verbaute Gewässerabschnitt der Knatter durch einseitigen Rückbau der Ufermauer und die Neugestaltung eines naturnahen Gewässerlaufes ökologisch nachhaltig umgestaltet werden.