Gebänderte Prachtlibelle © G.Pistora
Eisvogel © G.Pistora
 

Aufgaben zum Schutz des Feldhamsters

Früher war der Feldhamster eine Plage, heute ist er in Sachsen vom Aussterben bedroht. Unsere Region, Nordwestsachsen, zählt zu seinen letzten Rückzugsgebieten. Hier existieren noch ein paar wenige Exemplare dieser besonders geschützten Tierart. Damit diese Tiere überleben können, sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine Maßnahme ist der verspätete Stoppelumbruch. Für eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung werden Stoppelfelder nicht sofort umgebrochen, sondern frühestens zehn Tage nach der Ernte, die dem Zeitraum der früheren Strohbergung in etwa entsprechen. Damit hat der Feldhamster beim Eintrag seiner Wintervorräte deutlich Zeit gewonnen und eine größere Überlebenschance. Für diesen verspäteten Stoppelumbruch erhalten die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe einen finanziellen Ausgleich. Aufgabe des LPV ist in dem Fall die Vermittlung entsprechender Verträge und die Kontrolle der Einhaltung des definierten Zeitraumes. Die Finanzierung des verspäteten Stoppelumbruchs erfolgt über Spenden, die bei der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (kurz: LANU) eingehen.

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Veröffentlichung

Di, 02. August 2022

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