Der eine Eilenburger Storchenhorst

Wir setzen uns seit unserer Gründung als LPV e.V. im Jahre 1993 u.a. für den Erhalt von Biotopen, den Schutz und der Pflege von Lebensräumen von geschützten Tieren ein, worunter auch der Weißstorch fällt. Weißstörche suchen sich ihre Niststätten meist in der Nähe von Flüssen, weil sie dort in den Flussauen mit ihren Wiesen, Feldern und Altwässern in der Regel genug Futter finden. Dabei scheuen sie nicht die Nähe zum Menschen oder seinen Siedlungsbereichen, nutzen gern Schornsteine oder auch Dächer als Nestunterbau. Haben sie einen passenden Standort gefunden und werden sie dort nicht vom Menschen gestört, dann brüten sie jahrelang immer wieder auf diesem Nest. Auch wenn das Männchen und Weibchen bei Ihrem Flug in den Süden verschiedene Wege fliegen, trudeln sie im Frühjahr wieder auf ihrem alten Nestplatz ein. Die ersten zurückgekehrten Störche kann man oft schon im Februar beobachten.

Eine langjährige „Weißstorchbehausung“ befindet sich in Eilenburg Mitte. Der Storchenhorst auf dem alten Fabrikschornstein der Firma Michel, heute Jakobsplatz, zeigte seit einiger Zeit bauliche Mängel und stürzte im Sommer 2020 teilweise ein. Glücklicherweise war die Brutzeit beendet und die Tiere bereits ausgeflogen. Giso Damer, Sachgebietsleiter im Dezernat Bau und Umwelt beim Landratsamt, hat dazu gegenüber der Stadt Eilenburg im November 2020 notiert: „Der Eilenburger Weißstorch-Brutplatz am Jakobsplatz hat eine ca. fünfzigjährige Tradition und ist in der lokalen Population des Landkreises Nordsachsen eine bedeutende Brutstätte. Der Bruterfolg in Eilenburg am Nistplatz Jakobsplatz liegt dabei deutlich über dem normalen Durchschnitt.“

Der Nistplatz liegt nah an der grünlandreichen Mulde, wo sich gute Futterplätze finden. Der Schornstein befindet sich auf einem Privatgelände und der Eigentümer ist nicht am Erhalt des alten Schornsteines interessiert, weswegen ein neuer Standort gefunden werden musste. Störche sind sehr auf ihren alten Standort fixiert. Ein neuer Horst wird nur dann schnell von Störchen angenommen, wenn er sich in relativer Nähe zum alten Standort befindet. Einen Stellplatz für einen relativ hohen Gittermast mit einer Höhe von 10 - 15 m zu finden ist nicht einfach. Es müssen verschiedene Parameter wie zum Beispiel die Höhe des Mastes, das zwingende Erfordernis eines freien An- und Abfluges, die Nähe zu Gebäuden und die optische Wirkung der Nestkonstruktion beachtet werden. Der Weißstorch verhält sich diesbezüglich ausgesprochen empfindlich. Nach zahlreichen Gesprächen mit anliegenden Grundstückseigentümern und vielen Vor-Ort-Terminen fand sich ein geeigneter Platz auf einem Grundstück, das der Stadt Eilenburg gehört. Die Stadt Eilenburg hat dieser Baumaßnahme auf ihrem Grund und Boden bereits zugestimmt. Nun haben wir als LPV Angebote eingeholt, um den neuen Mast stellen zu können. Die Montage eines Mastes ist in der heutigen Zeit an viele rechtliche Vorgaben gebunden und außerdem preisintensiv. Daher beantragten wir dafür Fördermittel über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) – Fördergegenstand F (Vorhaben der Anlage und Sanierung von Lebensstätten geschützter oder gefährdeter Arten). Der Weißstorch zählt zu den förderfähigen Arten dieser Richtlinie. Er steht seit vielen Jahren auf der Schutzgutliste, sein Bestand hat sich jedoch trotz dieses Schutzes nicht wesentlich zum Besseren verändert.

Natürlich kann und wird nun der eine oder andere Anwohner sagen: „Dann baut doch endlich und redet nicht so viel!“ Aber der Bau kann erst beginnen, wenn gegenüber uns, dem LPV, die Fördermittelzusage vorliegt.  Die beantragte Fördersumme liegt bei knapp 20 T-Euro inkl. aller notwendigen Arbeiten rund um die Maststellung. Diesen enormen Betrag können wir als gemeinnütziger Verein nicht einfach bezahlen. Deshalb muss mit der Vergabe des ersten Auftrages inkl. Stellung des Bauantrages gewartet werden, bis der Fördermittelgeber entschieden hat. Erst wenn uns die Zusage des Fördermittelgebers schriftlich vorliegt, wird mit der Umsetzung begonnen. Denn dann wissen wir, der LPV, dass wir den Betrag vom Fördermittelgeber nach Erbringung sämtlicher Leistungen und nach Abrechnung dieser wiederbekommen. Wir als LPV hoffen dann jedoch auch, dass sich die Preise und rechtlichen Anforderungen in der nun vergangenen Zeit nicht wesentlich geändert haben, denn wenn dies geschehen ist, dann fehlen eventuell wieder Geldmittel und das Warten beginnt von neuem.

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Veröffentlichung

Do, 25. Februar 2021

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